Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Ferienparks Sunclass Durbuy
1. Reservierung, Zahlung und Bestätigung
1.1 Reservierungen können online, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden.
1.2 Eine Reservierung ist erst dann endgültig, wenn der Park sie schriftlich bestätigt hat und der Gast die Reservierung vollständig bezahlt hat.
1.3 Der Hauptbucher muss mindestens 18 Jahre alt sein, während des gesamten Aufenthalts anwesend sein und ist während des Aufenthalts für alle Mitreisenden verantwortlich.
2. Stornierung und Änderung
2.1 Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
2.2 Im Falle einer Stornierung haben Sie Anspruch auf folgende Erstattungen:
- 100 % des Reservierungsbetrags bei Stornierung bis einschließlich 61. Tag vor der geplanten Ankunft
- 60 % des Reservierungsbetrags bei Stornierung vom 60. bis einschließlich 31. Tag vor der geplanten Ankunft
- 25 % des Reservierungsbetrags bei Stornierung vom 30. bis einschließlich 15. Tag vor der geplanten Ankunft
- 0 % des Reservierungsbetrags bei Stornierung ab dem 14. Tag vor der geplanten Ankunft 2.3 Es ist nicht möglich, eine bestehende Reservierung zu ändern. In besonderen Fällen kann der Park von dieser Regel abweichen.
3. Ankunft und Abreise
3.1 Der Check-in ist ab 15:00 Uhr am Anreisetag möglich.
3.2 Beim Check-in muss der Hauptbucher einen gültigen Ausweis vorlegen.
3.3 Der Check-out muss vor 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
3.4 Es ist nicht gestattet, länger als reserviert ohne die Genehmigung des Parks zu bleiben.
4. Aufenthalt im Chalet
4.1 Die Chalets sind für maximal die in der Reservierung angegebene Personenzahl geeignet. Es ist nicht gestattet, mehr Personen übernachten zu lassen, ohne die vorherige Genehmigung des Parks.
4.2 Haustiere sind nur in den Chalets erlaubt, in denen dies ausdrücklich angegeben ist, und gegen eine zusätzliche Gebühr.
4.3 Es ist nicht gestattet, Haushaltsgegenstände, Geräte, Küchengeräte, Glaswaren, Geschirr, Besteck usw. außerhalb des Chalets zu verwenden, mit Ausnahme der Terrasse, die zum Chalet gehört.
4.4 Die Chalets müssen bei der Abreise ordentlich und sauber hinterlassen werden. Das bedeutet:
- Abfälle müssen sortiert und in die entsprechenden Behälter gebracht werden.
- Alle Geschirr muss abgewaschen und in die (Küchen-)Schränke zurückgestellt werden.
- Alle Betten müssen abgezogen und die Bettwäsche an die Rezeption zurückgebracht werden.
- Der Boden muss gefegt sein.
4.5 Wenn ein Chalet nicht gemäß Artikel 4.4 verlassen wird, ist der Park berechtigt, zusätzliche (Reinigungs-)Kosten zu berechnen. Diese werden von der geleisteten Kaution abgezogen.
4.6 Jeglicher Schaden oder Verlust während des Aufenthalts muss unverzüglich an der Rezeption gemeldet werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz können dem Gast in Rechnung gestellt werden.
5. Parkregeln
5.1 Die Gäste müssen die Parkregeln einhalten, die zur Gewährleistung der Ruhe und Sicherheit aller Gäste aufgestellt wurden.
5.2 Die Nutzung des Schwimmbads, der Spielplätze und anderer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern oder Begleitpersonen sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich.
5.3 Es ist nicht gestattet, Lärm zu verursachen. Dies gilt insbesondere zwischen 22:00 und 08:00 Uhr.
5.4 Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen, wie am Lagerfeuer oder an den ausgewiesenen Grillplätzen, erlaubt. Kerzen, Grills (jeglicher Art) und andere (elektrische) Kochgeräte sind in und um die Chalets nicht erlaubt.
5.5 Fahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Ein Fahrzeug darf in unmittelbarer Nähe eines Chalets geparkt werden. Wenn mehrere Fahrzeuge vorhanden sind, müssen diese auf dem Parkplatz zwischen der Brasserie und dem Grillplatz geparkt werden.
5.6 Es ist nicht gestattet, Elektrofahrzeuge über das Stromnetz der Chalets aufzuladen.
5.7 Hunde müssen im Park an der Leine geführt werden. Ausscheidungen müssen beseitigt werden.
6. Haftung
6.1 Der Park haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art während oder infolge des Aufenthalts im Park.
6.2 Die Gäste bleiben im Park und nutzen die Einrichtungen auf eigenes Risiko.
6.3 Der Park haftet nicht (und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung) für Störungen der Einrichtungen wie Gas, Wasser, Strom, Internet und TV-/Radioempfang.
6.4 Der Park haftet nicht (und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung), wenn Einrichtungen wie das Schwimmbad, die Spielplätze und die Sportanlagen aufgrund von Umständen geschlossen sind.
7. Beschwerden
7.1 Wenn Sie eine Beschwerde haben, müssen Sie diese so schnell wie möglich an der Rezeption melden, damit wir eine Lösung finden können.
7.2 Wenn eine Beschwerde während des Aufenthalts nicht zufriedenstellend gelöst wird, kann diese innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise schriftlich beim Parkmanager eingereicht werden.
Datenschutz
8.1 Alle von den Gästen bereitgestellten Daten werden in unserer Gästeadministration gespeichert.
8.2 Wir werden diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
8.3 Wenn wir diese Informationen für andere Zwecke als die Information der Gäste über die Reservierung verwenden möchten, für die die Informationen bereitgestellt wurden, tun wir dies nur auf der Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
8.4 Wenn ein Gast zufällig auf einem Foto oder Video erscheint, das für eine Veröffentlichung in einer Sunclass-Publikation und/oder für eine Online-Darstellung aufgenommen wurde, wird seine Zustimmung zur Verwendung des Fotos oder Videos vermutet.
9. Anwendbares Recht
9.1 Alle Vereinbarungen zwischen dem Park und dem Gast unterliegen dem belgischen Recht in französischer Sprache.
10. Vermietung außerhalb des Parks
10.1 Bei Mietvereinbarungen, die direkt zwischen dem Eigentümer eines Chalets und (einem) Gast (en) abgeschlossen werden, ist der Park keine Partei.
10.2 Der Park erbringt im Auftrag des Eigentümers eine Reihe von Dienstleistungen für die Gäste, wie das Ein- und Auschecken und die Behebung dringender Störungen.
10.3 Die Artikel 3, 4, 5, 6 und 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Aufenthalte aufgrund von Mietvereinbarungen, die direkt zwischen dem Eigentümer eines Chalets und (einem) Gast (en) abgeschlossen werden.
10.4 Wenn Sie eine Beschwerde haben, müssen Sie diese so schnell wie möglich an der Rezeption melden. Die Rezeption informiert dann den Eigentümer und ergreift Maßnahmen auf dessen Wunsch.
10.5 Wenn eine Beschwerde während des Aufenthalts nicht zufriedenstellend gelöst wird, kann diese nach der Abreise beim Eigentümer des Chalets eingereicht werden.